Der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen verleiht mir den Berner Tierschutzpreis 2022 (Medienmitteilung) für meinen politischen Einsatz fürs Tierwohl, insbesondere für die erfolgreiche Motion «Abschaffung der Baujagd im Kanton Bern». Der Dank gebührt auch meinen Mitmotionärinnen und Mitmotionären.
Über diesen Preis freue ich mich sehr, und er motiviert für die weitere politische Arbeit. Das Preisgeld von 1000 CHF spende ich dem Lebenshof Hashüsli im Oberaargau.
Am 27. März 2022 wählt der Kanton Bern eine neue Regierung und ein neues Parlament: den Regierungsrat und den Grossen Rat. Die Mitgliederversammlung der Grünliberalen Kanton Bern hat mich am 17. August 2021 als Kandidaten für den Regierungsrat nominiert. Ich freue mich sehr über diese Nomination und darüber, für die Grünliberalen bei den Regierungsratswahlen antreten zu dürfen. In meinem Wahlkreis Mittelland-Süd kandidiere ich auch für den Grossen Rat.
Am 20. Oktober sind nationale Wahlen. Wir Grünliberalen treten im Kanton Bern mit drei starken, ausgewogenen Listen zu den Nationalratswahlen und unserer versierten Nationalrätin Kathrin Bertschy zu den Ständeratswahlen an. Als Präsident der Grünliberalen Kanton Bern habe ich grosse Freude, dass wir mit 72 Kandidatinnen und Kandidaten aus dem ganzen Kanton ins Rennen steigen!
Einer davon bin ich selbst. Ich freue mich, wenn Sie mir Ihre Stimme geben. Sie finden meine Kandidatur in den Wahlunterlagen auf Liste 15, Platz 7. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über meine Kandidatur!
Liebe Wählerinnen und Wähler
Die Grossratswahlen sind vorbei − Sie haben mir 2'252 Stimmen gegeben, und so bin ich auf dem ersten Ersatzplatz der Grünlibralen Mittelland-Süd gelandet (Resultate Grünliberale Mittelland-Süd). Damit haben Sie es mir ermöglicht, mein persönliches Wahlziel zu erreichen. Ich freue mich sehr! Und gehe mit vollem Engagement wieder an die politische Arbeit.
Herzlichen Dank!
Casimir von Arx
Wussten Sie, dass die meisten Regierungsratsmitglieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein leistungsloses Einkommen haben? Dass dieses Einkommen sich über Jahrzente erstrecken und auf mehrere Millionen Franken summieren kann? Wenn nicht, sind Sie in guter Gesellschaft: Zwar ist es in Kantonen und grösseren Gemeinden nicht ungewöhnlich, dass ehemalige Regierungsmitglieder weiterhin ein Einkommen vom Staat bekommen, aber diese Regelungen sind wenig bekannt.
Die Debatte über die No-Billag-Initiative neigt sich ihrem Ende zu: noch knapp zwei Wochen, dann fällt der Volksentscheid. Ich habe mein Nein bereits bei der Gemeinde abgegeben. Die Initianten und Befürworter dieser Initiative konnten die vielfältige und fundierte Kritik nicht widerlegen.
Das Gemeindeparlament und der Gemeinderat für die Könizer Legislatur 2018–2021 wurden am 24. September gewählt. Fürs Gemeindepräsidium wird, wie erwartet, am 22. Oktober ein zweiter Wahlgang nötig, da im ersten niemand das absolute Mehr erreicht hat. Zum dritten Mal nach 2009 und 2013 wurden die Könizer Wahlen durch die Online-Wahlhilfe smartvote begleitet. Diese Begleitung finde ich wertvoll, geben die Antworten der Kandidierenden auf die smartvote-Fragen doch Aufschluss über ihre inhaltliche Positionierung. Mithilfe der smartvote-Daten lassen sich interessante Analysen und Vergleiche anstellen. Ich habe dazu drei Blog-Beiträge geschrieben (Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil I, Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil II und Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil III).
Wer selbst den smartvote-Fragebogen ausfüllt, erhält automatisch eine Wahlempfehlung, basierend auf der Übereinstimmung der eigenen Antworten mit jenen der Kandidierenden. Die ganze Arbeit nimmt einem smartvote natürlich trotzdem nicht ab, denn es gibt abgesehen von der – wichtigen – inhaltlichen Positionierung auch weitere Aspekte, die bei einer Wahl berücksichtigt werden sollten, beispielsweise Sachkompetenz, Auftreten, Zuhörenkönnen, Durchsetzungsfähigkeit, Engagement oder die Fähigkeit, politische Mehrheiten zu finden. Dabei hilft smartvote nur sehr bedingt weiter. Gerade bei der Wahl des Gemeindepräsidiums lohnt es sich, über die einzelnen Persönlichkeiten, die zur Wahl antreten, mehr in Erfahrung zu bringen, als der smartvote-Fragebogen hergibt. Zusätzliche Informationen über die Kandidierenden finden sich auf ihren Websites www.berlinger-staub.ch, www.thomasbrönnimann.ch und www.hanspeter-kohler.ch. Die wohl letzte Möglichkeit, alle drei vor den Wahlen noch live zu sehen, ist die Podiumsdiskussion der Berner Zeitung BZ vom Donnerstag, den 12. Oktober im Gemeindehaus.
Am 22. Oktober findet die Stichwahl fürs Könizer Gemeindepräsidium statt. Im Rennen sind noch drei Personen: Annemarie Berlinger-Staub von der SP, Thomas Brönnimann von den Grünliberalen und Hans-Peter Kohler von der FDP – also eine Kandidatin von links, ein Kandidat aus der Mitte und einer von rechts. Der neue Gemeindepräsident oder die neue Gemeindepräsidentin hat nicht nur den Vorsitz des Gemeinderats, sondern steht auch der Direktion Präsidiales und Finanzen vor. Mit anderen Worten: gewählt wird am 22. Oktober auch der neue Finanzchef bzw. die neue Finanzchefin von Köniz.
Im Beitrag Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil I habe ich die Kandidatin und die Kandidaten fürs Könizer Gemeindepräsidium anhand ihrer smartvote-Antworten untereinander verglichen. In diesem zweiten Beitrag wende ich eine andere Perspektive an: Ich stelle einen Vergleich an zwischen den Präsidiumskandidierenden und den Kandidierenden ihrer eigenen Partei.
Was ist damit genau gemeint? smartvote errechnet bei Proporzwahlen für jede Liste den Listendurchschnitt: Für jede Frage wird ermittelt, wie die Kandidierenden der Liste, die den smartvote-Fragebogen ausgefüllt haben, die Frage im Durchschnitt beantwortet haben. Dieser Durchschnittsfragebogen liegt übrigens auch der Listen-Wahlempfehlung zugrunde, die man sich als Wählerin oder Wähler bei smartvote ausgeben lassen kann. In diesem Beitrag vergleiche ich die Präsidiumskandidierenden mit dem Listendurchschnitt der jeweiligen Parlamentsliste, also z. B. den glp-Kandidaten Thomas Brönnimann mit dem Durchschnitt der Parlamentsliste 8 (Grünliberale und Junge Grünliberale). Bei Parteien mit mehreren Parlamentslisten habe ich für den Vergleich die Hauptliste herangezogen.
Das Wahlmaterial für die Könizer Gemeindewahlen ist angekommen, viele Kandidatinnen und Kandidaten haben ihr smartvote-Profil ausgefüllt. Seit kurzem ist auch die smartmap aufgeschaltet. Zeit, sich genauer anzusehen, wie die Kandidierenden fürs Gemeindepräsidium sich anhand des smartvote-Fragebogens präsentieren.
Am 28. Februar geht es offiziell nicht um einen Kapazitätsausbau, sondern um eine Sanierung. Würde man diese Behauptung zum Nennwert nehmen, so könnte man den Bau eines zweiten Gotthardstrassentunnels nur noch als grotesk bezeichnen, denn wenn das Ziel eine Sanierung ist, gibt es andere Varianten, die langfristig Milliarden weniger kosten.
Dass nach der Sanierung tatsächlich nur zwei von vier Spuren genutzt werden, ist indes äusserst unwahrscheinlich. Offensichtlich schafft man mit dem Bau eines zweiten Tunnels Tatsachen, die eine spätere Öffnung von vier Spuren – und damit einen massiven Kapazitätsausbau – in Griffweite rücken. Ein solches Vorgehen nennt man für gewöhnlich «Salamitaktik». Das ist unredlich.
Aber selbst wenn man annimmt, dass Verkehrsprobleme durch den Bau zusätzlicher Strassen gelöst werden, und dereinst alle vier Spuren öffnet, ist die zweite Röhre immer noch eine Fehlinvestition: Zwar bestreitet niemand, dass es auch am Gotthard Stau gibt, aber in Agglomerationsgebieten lassen sich mit demselben Geld wesentlich mehr Staustunden verhindern.
Häufig wird nun eingewendet, man müsse auch die grössere Verkehrssicherheit in Rechnung stellen, die mit einem richtungsgetrennten Betrieb komme. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass auch punkto Sicherheit andernorts mit demselben Geld mehr erreicht werden kann. Ausserdem würde der richtungsgetrennte Betrieb erst in einer Zeit zur Verfügung stehen, in der der Strassenverkehr dank Fahrassistenzsystemen oder selbständigen Fahrzeugen ohnehin deutlich sicherer sein wird.
Fragwürdig ist schliesslich, warum wenige Monate vor der Eröffnung des neuen NEAT-Bahntunnels noch schnell der Bau eines weiteren Strassentunnels beschlossen werden soll. Wozu diese Hektik? Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Strassen von November 2015 braucht es für den Gotthardstrassentunnel bis 2035 keine ausserordentlichen Instandhaltungsarbeiten. Es bleibt also genug Zeit, um erst zu prüfen, wie sich der neue Bahntunnel und die Verlagerung des Transitverkehrs auf die Schiene bewähren.
Dieser Text wurde auch als Leserbrief in der Könizer Zeitung vom 27. Januar 2016 abgedruckt.
Köniz hat gewählt. Für die Grünliberalen sind die Ergebnisse sehr erfreulich ausgefallen: Im Parlament konnten wir uns auf einen Wähleranteil von 8.1 % steigern und damit drei Sitze erzielen. Diese werden künftig besetzt von Barbara Thür, Thomas Marti und mir.
Besonders gefreut haben wir uns darüber, dass die politische Mitte, bestehend aus glp, EVP und CVP, neu einen Sitz im Gemeinderat hat: Thomas Brönnimann (glp) ist ab 1. Januar Mitglied der Gemeindeexekutive.
Ich danke allen herzlich, die zu diesem hervorragenden Ergebnis beigetragen haben!
Man tut dem Könizer Grossrat Ueli Studer wohl nicht Unrecht, wenn man das Timing seiner kantonalen Motion «Kostenoptimierung bei der Sozialhilfe» mit dem Könizer Wahlkampf in Verbindung bringt. Studer, der auch als Könizer Sozialdirektor amtet, forderte darin im Kern, dass bestimmte Leistungen der Sozialhilfe – Grundbedarf für den Lebensunterhalt, situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen – um durchschnittlich 10 Prozent gekürzt werden. Stein des Anstosses ist, dass in Einzelfällen Familien, die Sozialhilfe beziehen, mehr Geld zur Verfügung haben als Familien, die keine Sozialhilfe beziehen.
Auch wenn man diskutieren kann, welche Signalwirkung dieser Sachverhalt hat, so ist Studers Motion doch ein erstaunliches Wahlkampfvehikel: Der Motionär hat den Ruf, offen für soziale Nöte zu sein und gilt u. a. deshalb als gemässigter SVPler. Dies dürfte ihm bisher auch bis über die politische Mitte hinaus Sympathien und Stimmen eingebracht haben. Dass er nun ausgerechnet im Wahlkampf diesen Ruf riskiert und damit seine Wahl ins Gemeindepräsidium unwahrscheinlicher macht, ist eine bemerkenswerte Strategie. – Die Könizer Wählerinnen und Wähler werden entscheiden, ob sie aufgeht.
Halten Sie es für angebracht, dass der Staat einem Tankstellenbetreiber vorschreibt, zu welchen Tageszeiten er welches Wurstsortiment verkaufen darf? Glauben Sie, dass eine solche Vorschrift entscheidenden Einfluss auf Konsum- und Arbeitswelt hat? Dies sind, etwas überspitzt dargestellt, zwei Fragen, mit der sich die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger demnächst beschäftigen müssen. Ein weiteres Thema, über das dem Anschein nach ebenfalls bald ein Urnengang stattfindet, ist die völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls in den letzten Wochen beim Betrachten der öffentlichen Plakatwände und zuweilen auch aus den Medien. Wer aber das Stimmcouvert öffnet und die Titelseite des roten Abstimmungsbüchleins liest, sucht vergebens nach Hinweisen auf Würste und Öffnungszeiten. Diese Ausgangslage mag für Verwirrung sorgen, mit einer strukturierten Analyse lassen sich die Zusammenhänge aber erschliessen:
Am 22. September wird in der Schweiz über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt. Einzige Änderung ist ein neuer Abschnitt in Artikel 27:
Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.